Verbrauchsteuerrecht

Ihr Weg mit uns durch den Dschungel von strom-, energie-, alkohol-, tabak-, bier-, schaumwein- und kaffeesteuerrechtlichen Regelungen

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern, d.h. sie werden über den Preis auf den Endverbraucher der Waren abgewälzt. Die steuerlichen Regelungen zu kennen, Entlastungen und Befreiungen in Anspruch zu nehmen und damit die steuerliche Belastung so gering wie möglich zu halten, sichert Ihnen Ihren Platz in internationalen Lieferketten- heute und in der Zukunft.


Insbesondere Energiekosten stellen in der heutigen Zeit einen nicht zu unterschätzenden betrieblichen Kostenblock dar. Hierbei fallen die Strom- und Energiesteuer erheblich ins Gewicht und werden im Rahmen der Energiewende weiter an Bedeutung gewinnen. Für Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe (verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Bergbau sowie Gewinnung von Steine und Erden) zuzuordnen sind, bestehen zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten, um die  internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sicherzustellen.


Verbrauchsteuern sind verwendungsorientierte Steuern, d.h. nicht jede Verwendung wird auch tatsächlich besteuert. Energieerzeugnisse werden vielmehr nur dann besteuert, wenn sie als Kraft- oder Heizstoff eingesetzt werden. Für Alkohol ist der primäre Besteuerungsgrund der Einsatz zu Genusszwecken. Werden diese Waren jedoch zu anderen Zwecken eingesetzt (z.B. als Reinigung- oder Lösungsmittel im Produktionsprozess), können sie steuerfrei bezogen werden. Die Steuerfreiheit ist jedoch an eine Reihe von rechtlichen und vor allem auch formalen Voraussetzungen gebunden, die es zu kennen und zu beachten gilt. Nur so bleibt die Steuerbegünstigung auch dauerhaft erhalten.

Regelungen kennen - Wettbewerbsvorteile sichern

Alle steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, führt zu einer schnellen und direkten Senkung Ihrer unternehmerischen Kosten. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre spezifischen verbrauchsteuerrechtlichen Optionen zu identifizieren, zu bewerten und in Ihre unternehmerischen Abläufe zu implementieren. Gleichzeitig achten wir selbstverständlich für Sie darauf, dass alle notwendigen Nachweis-, Anmelde- und Dokumentationspflichten beachtet werden, damit sie keine Strafen, Bußgelder oder steuerliche Nachzahlungen zu befürchten haben.